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Ein Chajjal
»So habt ihr keine Befehle von ihm zu empfangen.«
»Wir warnen dich, Effendi! Du bist fremd und kennst die Gesetze dieses Landes nicht.«
»Ich scheine sie besser zu kennen als ihr.«
»Du hast dich an Abd el Barak vergriffen!«
»Gerade so, wie du dich an mir, nur mit dem Unterschiede, daß du mich mit dem Fuße tratest, obgleich ich dir nichts gethan hatte, während ich den Vorsteher niederschlug, weil er mich trotz meiner Warnung wiederholt beleidigte.«
»Aber welches Recht hast du an diesen beiden Negerkindern?«
»Dasselbe Recht, welches Abd el Barak an ihnen hat: Ich habe sie engagiert, um mir zu dienen.«
»Sie sind aber doch seine Diener!«
»Nein, nicht mehr, da sie entschlossen sind, von jetzt an bei mir zu bleiben.«
»Das ist nicht möglich, weil er sie nicht entlassen hat. Er bedarf dazu einer Aufsagefrist.«
»Ah, so klug fängt er es an! Es kann ihm das aber keinen Nutzen bringen. Haben diese Kinder sich ihm vermietet?«
»Wir wissen es nicht.«
»Oder sind sie ihm von ihrem Vater übergeben worden?«
»Auch das können wir nicht sagen.«
»So mag er beweisen, daß er ein Recht besitzt, sie von mir zurückzuverlangen. Als Dienstherr muß er beweisen können, daß er sie gemietet hat. Vielleicht besitzt er einen Kontrakt, oder hat er Zeugen, welche ihm den Beweis ermöglichen?«
»Dessen bedarf es nicht; sie haben bei ihm gewohnt und ihm gedient; darum gehören sie ihm.«
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